Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C)

Version: 11.12.2024

§ 1 Präambel

prognostica GmbH (nachfolgend prognostica) bietet Kunden in Form von Software-as-a-Service die webbasierte Predictive-Analytics-Software future an. Mit dieser können Kunden ihre betrieblichen Rohdaten aufbereiten und aktuelle und individuelle Prognosen anhand von eigenen betrieblichen Einflussfaktoren und/oder globalen Einflussfaktoren, wie dem Wetter oder Wirtschafts- oder Branchenindikatoren erstellen. Hierdurch können Absatz-, Bedarfs-, Finanz- oder Produktionsplanungen für die Zukunft verbessert, geschäftsbeeinflussende Zusammenhänge identifiziert, Zukunftsszenarien simuliert und entsprechende Prognosen erstellt werden.

Kunden erhalten im Rahmen des kostenlosen Basispakets ein monatliches Kontingent, das sie für die Nutzung der Software verwenden können. Dabei können sie flexibel zwischen verschiedenen Modulen wählen, die jeweils eine Vielzahl von Funktionen bieten.

Die folgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung dieser Software, das auf die Dauer der Gebrauchsüberlassung begrenzte Nutzungsrecht an dieser Software sowie die damit verbundenen Leistungen, die von prognostica in Form von Software-as-a-Service (SaaS) angeboten werden.

§ 2 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen prognostica und dem jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Software und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, prognostica hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 

  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser AGBs ist jede natürliche Person, die die Buchung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  3. prognostica behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. prognostica wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist prognostica dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

  4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, soweit dem keine zwingenden Vorschriften des Landes entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

    a) individuelle Vereinbarungen

    b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

    c) die gesetzlichen Regelungen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Nach Anlegen eines Nutzerkontos und Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, erhält dieser von prognostica eine Bestätigungs-E-Mail, wodurch der Vertragsschluss zur Nutzung der Software im Rahmen des Basispakets zustande kommt. Das Basispaket enthält ein monatliches Nutzungskontingent, das für die Nutzung der Software verwendet werden kann. Der konkrete Umfang des Basispakets ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Webseite vor Vertragsschluss, dem Angebot an den Kunden und/oder den individuellen Vereinbarungen.

  2. Innerhalb der Laufzeit des kostenlosen Basispakets können die Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

  3. prognostica beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem prognostica unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i.S.d. § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.

  4. Soweit prognostica entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung (z. B. kostenlose Beta- oder experimentelle Leistungen) erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ergibt sich daraus nicht.

  5. Das Konto eines Kunden kann durch prognostica gesperrt werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde:

    a) gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt,

    b) bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat,

    c) gegen Rechte Dritter verstößt,

    d) Leistungen von prognostica missbraucht und/oder

    e) wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Grundsätzlich wird ein Kunde, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist, vor einer Sperrung abgemahnt.

  1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.

  2. Wenn das Konto eines Kunden von prognostica gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.

§ 4 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. prognostica schuldet die Überlassung der im Rahmen des kostenlosen Basispakets bezeichneten Software future zur Nutzung über das Internet zu dem vorgenannten Zweck. prognostica stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet prognostica die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

  2. prognostica stellt dem Kunden verschiedene Module ihrer Software-Lösung mit verschiedenen Anwendungen und Funktionen zur Auswahl. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von prognostica zu erbringenden Leistungen, insbesondere auch Nutzungslimitierungen, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der im Basispaket enthaltenen Module auf der Webseite vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien. 

  3. Für eine vollumfängliche Nutzung der Software muss das Endgerät des Kunden dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation und/oder dem Anlegen des Kundenkontos verlangt werden und sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite vor Vertragsschluss ergeben. Eine durchgehend bestehende Internetverbindung während der Verwendung der Software ist erforderlich. 

  4. Der Kunde ist sich bewusst, dass prognostica keinen Erfolg in Bezug auf die Güte der Prognosen und/oder hinsichtlich bestimmter Prognose- bzw. Analyseergebnisse und/oder Verbesserungen der Produktionsplanungen oder sonstiger Absatzerfolge schuldet und damit diesbezüglich auch keine Garantieversprechen machen kann. Derartige Erfolge können objektiv betrachtet nicht versprochen werden, da diese maßgeblich von den hochgeladenen Daten des Kunden sowie Abhängigkeiten und Faktoren bestimmt werden, auf die prognostica keinen Einfluss nehmen kann. Auch bestimmte Prognosen, die in der Vergangenheit erstellt wurden, geben keine Garantie für eine zukünftig erzielbare Güte. Dem Kunden ist ebenfalls bewusst, dass das Ergebnis von Prognosen auch durch Updates der Software und/oder sonstige Einflussfaktoren unterschiedlich ausfallen kann. Indikatoren, die zur Ermittlung der Prognosen verwendet werden, werden in der Form benutzt, wie sie zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegen. Bereitgestellte Indikatoren können auch nachträglich geändert werden.

  5. prognostica schuldet nicht die dauerhafte Speicherung von Daten, die der Kunde zur Erstellung von Prognosen in die Software hochlädt oder von erzeugten Analyseergebnissen und stellt explizit kein Speichersystem für eine dauerhafte Speicherung zur Verfügung. Der Kunde ist selbst für die Speicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen sowie den Ergebnissen verantwortlich und sichert seine Daten regelmäßig. Der Kunde kann seine Analyseergebnisse unmittelbar im Anschluss an die Analyse in ein gängiges Format (z. B. csv für Tabellen, svg für Grafiken) herunterladen.

  6. Die durch den Kunden erzeugten Analyseergebnisse werden ab Erstellung für eine von prognostica auf der Webseite bestimmte Dauer in der Software vorgehalten. Die konkrete Vorhaltezeit richtet sich nach der Wahl des (Analyse-)Moduls und ist in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Während der Vorhaltezeit kann der Kunde die Ergebnisse abrufen und abspeichern. Nach Ablauf der Vorhaltezeit werden die Analyseergebnisse unwiderruflich gelöscht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die Ergebnisse der Analyse vorgehalten werden, nicht die hochgeladenen Input-Daten.

  7. prognostica schuldet gegenüber dem Kunden keine Supportleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart werden.

  8. prognostica bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern oder einzuschränken sowie Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn prognostica aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Beschaffenheit der Software und derer Funktionalitäten oder auf den Fortbestand des kostenlosen Leistungsumfangs. prognostica kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Software und Funktionalitäten oder Updates vornehmen. prognostica beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche identifizierte Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.

  9. Für die Leistungserbringung vonseiten prognostica ist eine Registrierung des Kunden nach § 5 dieser AGBs erforderlich.

  10. prognostica darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.

  11. Kommt prognostica mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn prognostica eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

  12. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von prognostica oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 5 Registrierung

  1. Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen. 

  2. Nachdem die von dem Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Nutzerkontos bei prognostica eingegangen sind, wird dem Kunden zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

  3. Ein Kunde kann für sich jeweils nur ein Konto anlegen.

  4. Die Registrierung und die damit verbundene Anlegung des Nutzerkontos an sich ist kostenlos.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite vor Vertragsschluss, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auch darüber hinaus zu erforderlicher Mitarbeit verpflichtet. 

  2. Die über die Software und deren Schnittstelle bezogenen Daten dürfen durch den Kunden nur zu in diesem Vertrag geregelten Zwecken in einem marktüblichen Umfang sowie zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages verwendet werden. Dem Kunden ist es untersagt, die von prognostica zur Verfügung gestellte Schnittstelle und/oder die bereitgestellten Indikatoren zum Aufbau und Betrieb einer eigenen Datenbank zu verwenden. Der Kunde darf Datenbanken und/oder Teile daraus ausschließlich zum Vertragszweck abfragen und nicht dauerhaft in IT-Systemen (auch nicht Teile), die von dem Kunden oder von Dritten betrieben werden, speichern und/oder zwischenspeichern. Insbesondere das sog. Crawlen der Datenbank ist nicht gestattet. Bei einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung der API ist prognostica berechtigt, die API zu sperren. Eine rechtsmissbräuchliche Verwendung liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen die in § 6 Nr. 2 bis 3 dieser AGBs genannten Pflichten vor.

  3. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich: 

    a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber prognostica unverzüglich mitzuteilen. 

    b) Der Kunde ist verpflichtet, die von prognostica erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

    c) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von prognostica gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte einzuholen.

    d) Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm an prognostica überlassenen Informationen, Daten, Texte und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von prognostica zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. 

    e) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von prognostica sind ein PC als Endgerät mit Maus und Keyboard für die Bedienung, ein geeigneter Browser sowie eine aktive Internetverbindung zur Nutzung der Software. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dieser hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der volle Funktionsumfang der Software gilt nur für die in der Leistungsbeschreibungen auf der Webseite vor Vertragsschluss jeweils angegebenen Endgeräte und Browser-Versionen.

    f) Der Kunde verpflichtet sich dazu, keine Inhalte über die Software zu teilen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, die

    • Rechte Dritter einschließlich des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht oder die Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen (dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden),

    • diskriminierend, rassistisch, sexistisch, obszön und/oder hasserfüllt und/oder gewaltverherrlichend sind oder gegen sonstige Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen (dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden),

    • Viren oder andere Schadsoftware enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen, 

    • persönliche Informationen enthalten, ohne die hierzu nötige Einwilligung zu haben,

    • dazu genutzt werden um Junk-Mails, Kettenbriefe oder unerwünschte Massensendungen oder Spamming, Phishing, Trolling oder ähnliches zu ermöglichen,

    • Skripts, Bots oder andere automatisierte Technologie enthalten, um auf die Software zuzugreifen,

    • in anderer, ähnlicher Weise gegen die Rechte Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

    g) prognostica ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen zu überwachen und gegebenenfalls, nach einer Ermessensentscheidung, im Einzelfall zu löschen.

    h) Der Kunde stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung von prognostica beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und prognostica alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

    i) Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zur Nutzung der Software geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird prognostica unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann.

    j) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 

    k) Er ist verpflichtet, seine Analyseergebnisse rechtzeitig vor Ablauf der Vorhaltezeit zu sichern.

    l) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind. 

  4. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist prognostica dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

  5. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber prognostica geltend machen, wird prognostica den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, prognostica insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, prognostica bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit prognostica kein Mitverschulden zur Last fällt. 

§ 7 Haftung / Gewährleistung

  1. Der Kunde haftet dafür, dass die Software und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten zu solchen Zwecken erstellt werden. 

  2. prognostica erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Bei der Bereitstellung der Software schuldet prognostica die branchenübliche Sorgfalt. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität einer Software richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung auf der Webseite.

  3. Da die Nutzung des Basispakets kostenlos ist, schuldet prognostica keine Mindestverfügbarkeit für die Erreichbarkeit des Dienstes/Server.

  4. Da die Dienste von prognostica kostenlos sind, ist die Haftung auf den Fall beschränkt, dass prognostica gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch prognostica. Auch die Haftung von prognostica für Mängel im Recht ist auf den Fall beschränkt, dass prognostica gegenüber dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen prognostica beinhaltet, ist ausgeschlossen.

  5. Die Mängelhaftung ist im Übrigen ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von prognostica zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von prognostica ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist. 

  6. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet prognostica insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von prognostica gehört.

  7. Der Kunde wird prognostica bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

  8. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

  9. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von prognostica. 

  10. prognostica haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  11. Für sonstige Schäden haftet prognostica nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 

  12. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

  13. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von prognostica.

  14. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Inhalte der Software von prognostica sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Wird keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung abgeschlossen, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung. 

  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich prognostica zu, soweit nach diesen AGBs oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei prognostica. Der Kunde erwirbt insbesondere keine Rechte an dem Sourcecode der Software. 

  4. Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Software und Funktionalitäten, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von prognostica über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen. 

  5. Der Kunde räumt prognostica für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Software von prognostica ein.

  6. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an prognostica überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von prognostica zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt prognostica von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. prognostica ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.

  7. prognostica ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

§ 9 Höhere Gewalt

prognostica ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 10 Datenschutz

  1. Während der Erbringung der Leistungen durch prognostica, insbesondere zur Registrierung, Erstellung und Verwaltung des Nutzerkontos wird der Kunde nach personenbezogenen Daten gefragt. Diese Daten werden ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG erhoben und verwendet. Der Umfang, der Zweck und die Art der Verwendung von personenbezogenen Daten ergehen aus der Datenschutzerklärung von prognostica. 

  2. Der Kunde hat ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf ihm bekanntwerdende personenbezogene Daten von Dritten, sorgfältig und gewissenhaft zu beachten, sofern er mit Hilfe der Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet. Der Kunde verarbeitet in diesem Fall diese personenbezogenen Daten als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO mit den entsprechend einhergehenden Pflichten. prognostica verarbeitet personenbezogene Daten Dritter nur dann als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden gem. Art. 28 DSGVO, sofern ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen prognostica und dem Kunden vereinbart wird. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist durch den Kunden bei Vertragsschluss von prognostica anzufordern, sofern der Kunde beabsichtigt, personenbezogene Daten Dritter mit Hilfe der Software zu verarbeiten. 

  3. Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung etwaiger Verträge fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. 

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Zuletzt aktualisiert: 11.12.2024
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